Krebsfrüherkennungsuntersuchungen/
Vorsorge 

Laut §25 des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) hat jeder Versicherte kostenlosen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Krebsfrüherkennungsrichtlinien sehen bei Frauen folgende Untersuchungen einmal jährlich vor:

  • ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren: gynäkologische Untersuchung mit einem Zellabstrich vom Muttermund
  • ab dem Alter von 35 Jahren: gynäkologische Untersuchung plus alle 3 Jahre ein CoTest bestehend aus einem Zellabstrich kombiniert mit einem HPV Test
  • ab dem Alter von 30 Jahren: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
  • ab dem Alter von 50 Jahren: zusätzlich rektale Untersuchung, sowie Durchführung eines Schnelltestes auf verstecktes Blut im Stuhl
  • ab dem Alter von 50 bis 69 Jahren: alle 2 Jahre Mammografiescreening
  • ab dem Alter von 55 Jahren: zusätzlich 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle 2 Jahre ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl

Zusatzuntersuchungen

Darüber hinaus gibt es andere empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Diese können wir Ihnen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) anbieten.

  • Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens
  • Ultraschallkontrolle eines Intrauterinpessars
  • Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen
  • Blasenkrebsfrüherkennung durch einen immunologischen Blasenkrebstest
  • Dünnschichtzytologie
  • Testung auf humane Papillomaviren (HPV)
  • Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen
  • Für alle Frauen ab 35 Jahren Zellabstrich vom Muttermund in den 2 Jahren zwischen den CoTests 
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